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VG Trier, 24.02.2003 - 6 L 175/03 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 3.81
Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Adressat
Auszug aus VG Trier, 24.02.2003 - 6 L 175/03
Ein derartiges "Strohmannverhältnis" ist dann gegeben, wenn jemand zur Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse als Gaststättenbetreiber vorgeschoben wird, die infrage stehende Gaststätte aber von einem anderen betrieben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 02. Februar 1982, BVerwGE 65, 12). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.1996 - 11 B 12401/96
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Gastwirt; Verletzung der Aufsichtspflicht; …
Auszug aus VG Trier, 24.02.2003 - 6 L 175/03
Sollte sie dennoch die Diskothek weiter betreiben, so bedarf es, wie die Antragsgegnerin in ihrem Bescheid vom 07. Februar 2003 angekündigt, aber nicht verfügt hat, zur Anwendung von Zwangsmitteln einer Betriebsuntersagung (Schließungsverfügung) nach § 31 GastG i.V.m. § 15 Abs. 2 der Gewerbeordnung - GewO -, die im Ermessen der Antragsgegnerin steht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 B 12401/96.OVG -, NVwZ-RR 1997, 223).